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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Miete meiner Fotobox und Zubehör zwischen Andreas Debbe, Bertha-von-Suttner-Strasse 4, 27211 Bassum (im folgenden Text Photobox-Bassum.de oder Vermieter) und dem Mieter (im folgenden Text Mieter oder Kunde).


 

Für meine Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Miet-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Die AGBs gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der gemieteten Fotobox gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam. 

§2 Vertragsabschlusses

Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Mietvertrag ( Art und Umfang der Leistung), die AGBs und der Datenschutz unterschrieben an mich persönlich oder auf dem Postweg übergeben wurden und von mir schriftlich per Email bestätigt wurden.

Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

§ 3 Mietbedingungen

1) Gegenstand des Vertrages sind alle in dem Mietvertrag aufgeführten Einzelgeräte, Systeme und Zubehör zur Miete. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum von Photobox-Bassum.de.

2) Die Mietzeit beginnt und endet an den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten. 
 

3) Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Paketpreis plus den ausgewählten optionalen Zubehör und ist unabhängig davon zu bezahlen ob die Geräte, das Zubehör oder die Softwareseitigen Tools wie z.B. QR Code tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

 

4) Der Transport der Geräte erfolgt ausschließlich durch den Vermieter falls nichts anderes vereinbart ist.

5) Die Fotobox und das sonst noch gemietete Zubehör ist während der gesamten Dauer, während es sich beim                 Kunden befindet, vorsichtig und sorgfältig zu behandeln (siehe auch $4 Haftung).

6) Dem Mieter ist untersagt:
(a) Die Fotobox, den Drucker oder sonstiges Zubehör an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(b) Die Fotobox den Drucker oder sonstiges Zubehör in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(c) Die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(d) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox oder dem Drucker abzustellen oder sie in        die Fotobox oder dem Drucker einzuführen. ​

7) Es sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.) 

8) Die Mietsache darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt. 

9) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

10) Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.


 

11) Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

§4 Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und 

Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Dies gilt auch bei Zubuchung persönlicher Betreuung. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Strom -ausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. 

 

Falls der Mietgegenstand und/oder das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden/wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reinigungskosten, Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet (siehe auch §9 Nr.3). In diesem Fall ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind. Die Kosten für den Nachweis sind vom Mieter zu entrichten.


 

Es wird dem Mieter empfohlen, bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Deckung von Schäden an gemieteten Objekten zu überprüfen und ggf. eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen! 

§5 Haftungsbegrenzung

1) Unsere Haftung für Schäden ist auf die Summe des wirksam vereinbarten Mietpreises beschränkt, sofern nichts anders vereinbart ist und dieses gesetzlich zulässig ist. Sollte eine höhere Haftungssumme vereinbart werden, sind die daraus entstehenden Mehrkosten für z.B. Versicherungen usw. vom Mieter zu übernehmen. 


 

2) Photobox-Bassum.de übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials (Übergabe eines USB Sticks, Erhalt eines Links zur Onlinegalerie ) ist der Mieter für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


 

3) Die digitale Aufzeichnung der Bilddateien erfolgt auf den eingebauten PC sowie auf einen USB Stick. Der USB Stick wird nach Veranstaltungsende / bei Abholung des Mietgegenstandes dem Mieter übergeben. Die digitalen Bilddateien auf dem PC werden nach 24 Stunden oder nach dem Hochladen in die Onlinegalerie (optional) gelöscht. Wählen Sie mit Bedacht aus, wem Sie den Link geben. Photobox-Bassum übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in der Online-Galerie. Ein defekter USB Stick ist spätestens bis 24 Stunden nach Veranstaltung anzuzeigen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch mehr auf diese Daten. Zur Speicherung oder zur Aufbewahrung der Fotos ist Photobox-Bassum.de nicht verpflichtet. Der Mieter erklärt sich bei der Buchung mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.


 

4) Der Mieter weist die Teilnehmer am Veranstaltungsort darauf hin mit der Nutzung des Aufnahmegerätes ihre Einwilligung zur Speicherung der Bilddatei, bei Buchung des QR Codes (optional) eine temporäre Speicherung in einer Cloud, sowie zur Veröffentlichung ihres Fotos in der Onlinegalerie (optional) zu geben. Photobox-Bassum übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

§6 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von Photobox-Bassum.de. Insbesondere gilt dies für nicht benutzte Farbbänder und Fotopapier, welche nach Ablauf der Mietdauer zusammen mit den anderen Dingen zurückgegeben werden muss. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox in das Eigentum des Kunden über.

§7 Lieferung

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. 

Teil- lieferungen und leistungserbringungen sind nicht gestattet. Unvorhergesehene, von Photobox-Bassum.de nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 

§8 Serviceleistungen

1) Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.


 

2) Der Mieter hat während des kompletten Mietzeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Photobox-Bassum.de übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht. 


 

3) Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner (Operator) während des gesamten Projektzeitraumes. 


 

4) Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd. 


 

5) Ist der Mieter nicht selbst Gastgeber im eigenen Hause setzt er sich mit dem Betreiber der Örtlichkeit auseinander, um einen geeigneten Aufstellort für die Mietsache zu finden. Der genaue Aufstellort wird im Mietvertrag festgehalten.

§9 Rückgabe der Mietsache

1) Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet, voll funktionstüchtig, unbeschädigt und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.


2) Verzichtet der Mieter bei Rückgabe auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. 

Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter in der Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, die Mieteinnahme für einen eventuellen entfallenen Auftrag zu bezahlen.


3) Kosten/Wiederbeschaffungswert für die Mietgegenstände sind im einzelnen (nicht vollzählige Aufstellung. Es gelten die regulären Anschaffungskosten): 

Die gesamte Fotobox bei Verlust/Diebstahl inkl. eingebauter Drucker: 4200 Euro, ohne Drucker 3600 Euro, mit externen Drucker 5200 Euro

Das Gehäuse der Fotobox: Material und Lohnkosten 800 Euro; Das Dreibeinstativ 60 Euro; PC 529 Euro; TFT Bildschirm 269 Euro; Drucker (150 Ausdrucke) 600 Euro; Drucker (400 Ausdrucke) 1200 Euro; Kamera 599 Euro; Blitzgerät 200 Euro; Diffuser 45 Euro; Hintergrundsystem 70/200 Euro; Hintergrund für Hintergrundsystem 40/150 Euro; Requisiten Pro Stück 5-10 Euro; 

§10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Stornierung

Unsere Preise sind in Euro zu verstehen. Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt. Als sogenannter Kleinunternehmer gemäß § 19 (1) UStG wird auf die Regelbesteuerung verzichtet. Die Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr. 


 

1) Rechnungen für gewerbliche Kunden, falls nicht anders vereinbart, sind binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das Firmenkonto von  Photobox-Bassum.de (siehe Mietvertrag) zu zahlen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren zu verlangen, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen. 


2) Rechnungen für private Personen, falls nicht anders vereinbart, sind spätestens 7 Kalendertage vor der Vermietung zu überweisen (siehe Mietvertrag), oder am Veranstaltungstag direkt in bar zu begleichen. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Vermieter nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Ebenso bei Nichtbezahlung am Veranstaltungstag. 


 

3) Stornierung:

a) Der Mieter hat das Recht, den Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

b) Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. 3-10 Tage vor Mietbeginn 50% der gesamten Vergütung. 

Ab 11 Tagen vor Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Photobox-Bassum.de maßgeblich. 

c) Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht. 


4) Photobox-Bassum.de kann bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. 

Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Mieter Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit der Besucher oder anderer Beteiligter dient, sowie Bau- oder polizeirechtliche Vorschriften mißachtet werden.

Ausserdem wenn Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, festgestellt wurden, die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten. Oder der Mieter Umstände verschwiegen hat, die für die Beurteilung der Gefahrenlage von mir von Bedeutung sind. 

5) Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann schreiben Sie zB. folgenden Text:


An: Andreas Debbe, Bertha-von-Suttner-Strasse 4, 27211 Bassum

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Fotoboxausstattung: ___________________________________________

Der Vertrag wurde abgeschlossen am: ___________________________

Der Veranstaltungstag wäre der _________________________________

Name und Anschrift des/der (*) Mieter/s:_________________________

Datum und Unterschrift des/der (*) Mieter/s:______________________

(*) nichtzutreffendes bitte streichen

§11 Urheberrecht und Nutzungsrecht

1) Photobox-Bassum.de steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 


 

2) Photobox-Bassum.de überträgt dem Mieter das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen. 

Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über.

§12 Datenschutz

Alle auf das Mietvertragsverhältnis bezogenen Daten werden von mir gespeichert. 


Photobox-Bassum.de verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt außer es ist im Rahmen des Auftrages nötig.

Ebenso werden keine Fotos ohne Ihre Einwilligung von mir gespeichert oder veröffentlicht.

§13 Sonstiges 

1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das

Amtsgericht Syke
Amtshof 2
28857 Syke

2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. 


 

3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UNKaufrecht. 


 

4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahe kommt und zulässig ist. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen Datenverkehr, erfolgen. 

Stand 01.07.2023 

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